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Erbschaft und Schenkung: Was du über Steuern wissen musst

  • Finanzen
  • 4 Minuten Lesezeit

Erbschaften und Schenkungen können eine wertvolle Möglichkeit sein, Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Allerdings spielt das Thema Steuern dabei eine entscheidende Rolle. Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen unterliegen in Deutschland der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die vom Finanzamt erhoben wird.

In diesem Artikel erfährst du, welche Freibeträge gelten, welche Steuern fällig werden und wie du deine Steuerlast bei Erbschaften und Schenkungen optimieren kannst.

Kernpunkte:

  • Verstehe, wie Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland funktioniert und welche Freibeträge gelten.
  • Erfahre, wie du deine Steuerlast reduzieren kannst, indem du die geltenden Freibeträge optimal nutzt.
  • Lerne, welche Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt bestehen und welche Dokumente du benötigst.

Wie funktioniert die Erbschafts- und Schenkungssteuer?

In Deutschland sind sowohl Erbschaften als auch Schenkungen steuerpflichtig. Das bedeutet, dass der Empfänger einer Erbschaft oder Schenkung Steuern auf den erhaltenen Wert zahlen muss, sofern dieser einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Die Höhe der Steuer hängt von der Beziehung zwischen dem Schenkenden/Verstorbenen und dem Empfänger sowie von der Höhe des übertragenen Vermögens ab.

Unterschiede zwischen Erbschaft und Schenkung:

  • Erbschaft: Nach dem Tod einer Person wird das Vermögen an die Erben übertragen, die möglicherweise Erbschaftssteuer zahlen müssen.
  • Schenkung: Bei der Schenkung wird Vermögen zu Lebzeiten übertragen. Auch hier kann Schenkungssteuer fällig werden, wenn die Freibeträge überschritten werden.

Freibeträge: Wie viel kannst du steuerfrei erben oder verschenken?

Der Gesetzgeber hat großzügige Freibeträge eingeführt, um sicherzustellen, dass insbesondere enge Familienmitglieder von Erbschaften und Schenkungen profitieren können, ohne hohe Steuerbelastungen befürchten zu müssen. Diese Freibeträge gelten sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Aktuelle Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen:

Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehepartner und eingetragene Partner 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Geschwister 20.000 €
Andere Personen 20.000 €

Wenn der Wert der Erbschaft oder Schenkung den Freibetrag überschreitet, muss auf den darüber liegenden Betrag Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt werden.

Beispiel:

Erbt ein Kind von seinem Elternteil ein Vermögen von 500.000 €, so sind 400.000 € davon steuerfrei. Auf die verbleibenden 100.000 € fällt die Erbschaftssteuer an.

Steuersätze: Wie viel musst du bezahlen?

Die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer richtet sich nicht nur nach dem Verwandtschaftsgrad, sondern auch nach der Höhe des zu versteuernden Betrags. Je enger die Verwandtschaft, desto niedriger ist der Steuersatz.

Steuersätze für Erbschaft und Schenkung:

Verwandtschaftsgrad Steuersatz für 75.000 € Steuersatz für 600.000 € Steuersatz für über 6.000.000 €
Ehepartner und Kinder 7 % 15 % 30 %
Enkel 7 % 15 % 30 %
Geschwister, Neffen, Nichten 15 % 30 % 50 %
Nicht verwandte Personen 30 % 30 % 50 %

Schenkung vs. Erbschaft: Steuerliche Vorteile bei Schenkungen

Es gibt steuerliche Vorteile, Vermögen zu Lebzeiten durch Schenkungen zu übertragen, anstatt das gesamte Vermögen erst nach dem Tod zu vererben. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Beispiel für die Nutzung der Freibeträge bei Schenkungen:

Angenommen, du möchtest deinem Kind 800.000 € übertragen. Durch Schenkungen könntest du zunächst 400.000 € steuerfrei schenken. Nach zehn Jahren kannst du weitere 400.000 € steuerfrei schenken, sodass keine Steuern anfallen. Würdest du die 800.000 € in einem Schritt vererben, müsste dein Kind auf den Betrag über 400.000 € Erbschaftssteuer zahlen.

Wie funktioniert die Meldung beim Finanzamt?

Sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Als Erbe oder Beschenkter musst du dem Finanzamt mitteilen, dass du Vermögen erhalten hast. Dies muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Schenkung oder Erbschaft geschehen.

Wichtige Dokumente für die Meldung beim Finanzamt:

  • Erbschein (bei Erbschaften)
  • Schenkungsvertrag (bei Schenkungen)
  • Vermögensaufstellung: Eine Liste aller Vermögenswerte, die übertragen wurden.
  • Nachweise zu Freibeträgen: Zum Beispiel Geburtsurkunden, um den Verwandtschaftsgrad zu belegen.

Strategien zur Steueroptimierung bei Erbschaft und Schenkung

Um die Steuerlast bei Erbschaften und Schenkungen zu reduzieren, gibt es verschiedene Strategien, die du nutzen kannst:

1. Gestaffelte Schenkungen nutzen

Wie bereits erwähnt, können Freibeträge alle zehn Jahre genutzt werden. Es kann sinnvoll sein, größere Vermögen durch mehrere Schenkungen über einen längeren Zeitraum zu übertragen, anstatt alles auf einmal zu vererben.

2. Frühzeitig planen

Je früher du mit der Planung beginnst, desto mehr Spielraum hast du, um Vermögen steuerfrei zu übertragen. Du kannst beispielsweise regelmäßige Schenkungen nutzen, um die Freibeträge optimal auszuschöpfen.

3. Immobilien schrittweise übertragen

Besonders bei Immobilien kann es steuerlich sinnvoll sein, sie bereits zu Lebzeiten zu übertragen. So kannst du die Freibeträge nutzen und die Steuerlast verteilen. Zudem behältst du im Falle einer Schenkung die Möglichkeit, ein Wohnrecht auf Lebenszeit zu vereinbaren.

Fazit: Gut geplant, Steuern gespart

Erbschaften und Schenkungen sind ein sensibles Thema, aber mit der richtigen Planung kannst du sowohl dein Vermögen schützen als auch die Steuerlast für deine Erben oder Beschenkten reduzieren.

Nutze die Freibeträge und melde Vermögensübertragungen rechtzeitig beim Finanzamt. Mit einer frühzeitigen und gut durchdachten Planung kannst du sicherstellen, dass dein Vermögen optimal an die nächste Generation weitergegeben wird.